Aarhus-Konvention im Spannungsfeld aktueller Krisen

Anlässlich des 20. Jahrestages der Aarhus-Konvention am 30. Oktober 2021 kamen die Vertragsparteien, Unterzeichnerstaaten, internationalen Organisationen, die Zivilgesellschaft und andere Interessengruppen in Genf zusammen, um die Errungenschaften und aktuellen Herausforderungen bei der Förderung von Umweltdemokratie, digitaler Transformation und nachhaltiger Entwicklung zu diskutieren.

Die Diskussionen zur Aarhus-Konvention und ihr PRTR-Protokoll – das Kiew-Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregister – fokussierten darauf, wie nachhaltige Infrastrukturen und Raumplanung gefördert werden. Die Aarhus-Konvention bezeichnet die Konvention über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Die Aarhus-Konvention bzw. sein Protokolls unterstreicht den Schutz des Rechts jeder Person gegenwärtiger und künftiger Generationen auf ein Leben in einer seiner Gesundheit und seinem Wohlbefinden zuträglichen Umwelt. In Anbetracht der zahlreichen ökologischen Krisen erweist sich dieses Ziel heute als noch wichtiger denn je, betonen Kathleen Pauleweit und Jonas Rüffer (Unabhängiges Institut für Umweltfragen, UfU) in einem Gastbeitrag für den Deutschen Naturschutzring (DNR).

Pandemie als Herausforderung für Umwelt- und Menschenrechtsschutz

„Trotz beachtlicher Erfolge stehen viele Länder noch vor großen Herausforderungen im Umwelt- und Menschenrechtsschutz“, schreiben Pauleweit und Rüffer. Angesichts der Corona-Pandemie (COVID-19) würden zahlreiche Regierungen Maßnahmen ergreifen, welche die bürgerlichen Freiheiten im Umweltbereich einschränkten. „Zahlreiche Regierungen riefen nationale Notstände aus und verabschiedeten zahlreiche Maßnahmen, die zwar vordergründig die Ausbreitung des Virus einschränken sollten. Häufig gingen damit jedoch auch erhebliche Einschränkungen der Versammlungs- und Bewegungsfreiheit einher.“ Die COVID-19-Maßnahmen hätten das Potential, auch das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen, auf Beteiligung an Entscheidungsverfahren und auf Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten zu beschneiden. Gleichzeitig habe die Pandemie der Digitalisierung der Umweltverwaltung und der digitalen Beteiligung der Öffentlichkeit „enormen Vorschub“ geleistet, so Pauleweit und Rüffer.

Vom 18. bis 22. Oktober 2021 hatten im Nationalpalast im Schweizer Genf Verhandlungen zwischen Vertragsparteien der Aarhus-Konvention und des Protokolls zum PRTR (Pollutant Release and Transfer Register/Schadstoffemissionsregister) stattgefunden, um die aktuellen Entwicklungen zu beraten. Diese haben sich wie folgt gegliedert: 18. bis 20. Oktober 2021: Siebte Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Vertragsparteien (MoP 7), Seventh session of the Meeting of the Parties to the Aarhus Convention, 21. Oktober 2021: Gemeinsames hochrangiges Segment der Aarhus- und PRTR-Parteien, Joint High-level Segment under the Meetings of the Parties to the Aarhus Convention and its Protocol on PRTRs; 22. Oktober 2021: Vierte Vertragsstaatenkonferenz der PRTR-Vertragsparteien (MoPP 4), Fourth session of the Meeting of the Parties to the Protocol on PRTRs. Insgesamt bestätigten im Rahmen des MoP 7 die Aarhus-Vertragsparteien 19 Feststellungen und Empfehlungen des Aarhus-Konvention Compliance-Ausschusses (Aarhus-Ausschuss).
 

UNECE - Governments and stakeholders strengthen commitment to environmental democracy for sustainable, inclusive and resilient development

DNR - UN-Verhandlungen zur Förderung der Umweltdemokratie