Berücksichtigung von Umweltbelangen bei öffentlicher Auftragsvergabe

Das langerwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur öffentlichen Beschaffung von Autobussen in Helsinki wurde am 17.9.2002 bekanntgegeben. Demnach ist es gerechtfertigt, das Emissionsprofil der Busse als Kriterium für die Vergabe des Auftrags heranzuziehen. Umweltgruppen wie das Europäische Umweltbüro EEB begrüßen das Urteil und sehen sich in ihrer Forderung bestärkt, die Möglichkeit zur Berücksichtigung von Umweltbelangen im Regelwerk für die öffentliche Beschaffung zu verankern.

Pressemeldung EuGH
Pressemeldung EEB (engl.)