Bodenschutz: Umweltausschuss stimmt für EU-Rechtsrahmen

In seiner Sitzung am 16. April hat sich der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im EU-Parlament (ENVI) mit großer Mehrheit (73 Ja-, 7 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen) für einen EU-weiten Rechtsrahmen für Bodenschutz und für nachhaltige Nutzung der Böden ausgesprochen. Demnach soll sich der Rechtsrahmen mit verschiedenen, die Böden bedrohenden Faktoren befassen und Sanierungsmaßnahmen fördern.

Derzeit gebe es - im Gegensatz zu Wasser und Luft - keinen kohärenten und integrierten EU-Rechtsrahmen für den Schutz des europäischen Bodens. Die EU-Abgeordneten kritisierten, dass Maßnahmen zum Bodenschutz auf viele politische Instrumente verteilt seien, denen es an Koordination mangele und die oft nicht verbindlich seien. Insbesondere in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Wasser- und Abfallwirtschaft, Industrieemissionen und internationale Handelsabkommen solle dem Boden besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Gesunde Böden unverzichtbar für Ziele des Europäischen Green Deal

Gesunde Böden sind entscheidend, die Ziele des Europäischen Green Deals - wie Klimaneutralität, Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, Null-Verschmutzungs-Ambition für eine giftfreie Umwelt, gesunde und nachhaltige Lebensmittelsysteme und eine widerstandsfähige Umwelt - zu erreichen. Das Umweltmedium Boden sei „ein multifunktionales und lebendiges Ökosystem von entscheidender Bedeutung“, das ein Viertel der weltweiten biologischen Vielfalt beherberge und zudem wichtige Ökosystemleistungen wie Nahrung, Rohstoffe, Kohlenstoffbindung und -speicherung, Wasserreinigung, Nährstoffregulierung und Schädlingsbekämpfung erbringe. Er diene auch als Basis für menschliche Aktivitäten und helfe zudem, Überschwemmungen und Dürren zu verhindern.

Darüber hinaus forderten die Parlamentarier*innen die EU-Kommission auf, gegen die fortschreitende Bodenversiegelung vorzugehen, um das Ziel „keine Bodendegradation“ bis 2030 und „kein Nettoflächenverbrauch“ bis spätestens 2050 zu erreichen. Außerdem sollen sich EU-Kommission und Mitgliedstaaten für eine Reduzierung des übermäßigen Einsatzes von synthetischen Düngemitteln, insbesondere Stickstoff, einsetzen. Auch bodenspezifische Forschung, Innovation und Finanzierung, welche die multifunktionelle Rolle des Bodens angemessen berücksichtigen, müssten ausgeweitet werden.

Voraussichtlich in der Plenarsitzung Ende April wird das EU-Parlament die Resolution annehmen. Der ENVI sieht in der Entschließung eine „politische Botschaft“ vor der Verabschiedung des Aktionsplans zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung in den Bereichen Wasser, Luft und Boden sowie der neuen EU-Bodenschutzstrategie, für die derzeit noch eine öffentliche Konsultation läuft. In der gleichen Sitzung sollen außerdem zwei bodenschutzbezogene mündliche Anfragen des ENVI behandelt werden, eine an den Europäischen Rat und eine an die EU-Kommission.

Im Februar hatte die EU-Kommission eine Bewertung über den Einfluss der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf nachhaltige Bodenbewirtschaftung veröffentlicht. Demnach hatte die Verbesserung der Bodenqualität bisher nicht die Priorität, die das Umweltmedium Boden bräuchte.

Bereits 2006 hatte die EU-Kommission einen EU-weiten Rahmen gefordert, musste allerdings ihren Vorschlag für eine Bodenschutzrahmenrichtlinie infolge der Jahre langen Blockade durch Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich und Finnland 2014 zurückziehen.

Deutscher Naturschutzring

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Europaparlament (Pressroom)