Causa „Krimml-Fällungen“: Neue Hoffnung für österreichische Schutzgebiete

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in einem Präzedenzfall ein historisches Urteil gefällt: Der Umweltdachverband erhält als Umweltorganisation ein Beschwerderecht gegen die Zerstörung eines Schutzwaldes im Nationalpark Hohe Tauern. Damit wurde bestätigt, dass eine forstrechtliche Rodungsbewilligung anfechtbar ist.

Nachdem die Beschwerde des Umweltdachverbandes zunächst vom Landesverwaltungsgericht Salzburg abgewiesen worden war, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) auf Grundlage der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und der Aarhus-Konvention ein Machtwort gesprochen. Die Aarhus-Konvention bezeichnet das Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Der VwGH hat dem Umweltdachverband eine Beschwerdelegitimation zugesprochen, obwohl die gegenständlichen Zirben bereits 2017 gefällt wurden.

Franz Maier: „Paukenschlag für unsere Beteiligungsrechte“

„Das ist ein Paukenschlag für unsere Beteiligungsrechte und den Naturschutz mit Auswirkungen auf zahlreiche weitere Fälle, vor allem bezüglich kritischer Fällungen in FFH-Waldlebensräumen, die aktuell in ungünstig-schlechtem Erhaltungszustand sind“, erklärt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Bislang war die Anfechtung fragwürdiger Bewilligungen von Fällungen oder Bauvorhaben nur dann möglich, wenn das betroffene Schutzgut zum Zeitpunkt der Beschwerde noch intakt war und folglich als schützenswert galt. „Eine skurrile Rechtsauslegung, die oftmals zur ,vorbeugenden‘ Vernichtung von Schutzgütern geführt hat, um potenzielle Einwendungen schon im Vorfeld auszuhebeln. Ab sofort gilt, was bereits der Hausverstand nahelegt und worauf die Rechtsprechung abzielt: Wenn EU-rechtlich geschützte Arten oder Lebensräume bedroht sind, können Umweltorganisationen eine Überprüfung veranlassen – und dabei auf diesen Präzedenzfall ´Krimml´ verweisen“, sagt Maier.

„Unsere Beschwerde wurde im Vorfeld mit dem altbekannten aber falschen Argument des ,fehlenden Rechtsschutzmittels‘ abgewiesen, nun wurde durch die höchstgerichtliche Instanz Klarheit geschaffen und ein wertvoller Beitrag zur Rechtsentwicklung geleistet“, zeigt sich auch Paul Kuncio, Umweltjurist des Umweltdachverbandes, zufrieden.

Rechtlich unzufriedenstellend bleibe allerdings das nach wie vor nicht umgesetzte Beteiligungsrecht von NGOs im heimischen Forstrecht. „Wir fordern bereits seit Jahren entsprechende Adaptionen im Forstgesetz und eine richtlinienkonforme Umsetzung der FFH-RL im Salzburger Naturschutz- und Nationalparkgesetz“, so Kuncio.

Umweltdachverband: Pressemitteilung (Download PDF)

Umweltdachverband: Causa „Krimml-Fällungen“: Rechtlicher Paukenschlag und neue Hoffnung für österreichische Schutzgebiete!