Das Abfall-Ende bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung

Die zweite Abfall-Hierarchiestufe „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ ist ein relativ junges Kind unter den Abfallbehandlungsmethoden, dementsprechend unsicher sind viele Akteur:innen bei der abfallrechtlich korrekten Handhabung.

Da im Gegensatz zu direkten Schenkungen, Sachspenden, Gebrauchtwaren-verkäufen etc. die re-use-fähigen Gegenstände aus dem Abfallstrom stammen (z.B. aus Entrümpelungen, Textilcontainern, separater Sperrmüllsammlung, Re-Use-Abteilungen von kommunalen Altstoffsammelzentren), dürfen diese nur von befugten Abfallsamlern und -behandlern übernommen und verwertet werden. Die Verwertung erfolgt durch Weitergabe in Re-Use-Shops; damit dies legal ist, muss aber zunächst das „Abfall-Ende“ festgestellt werden.

Wie dies rechtssicher und zugleich einfach und praxisfreundlich erfolgen kann, erklären Ihnen in diesem Webinar die RepaNet-Experten Matthias Neitsch und Maximilian Wagner, die beide gemeinsam mit pulswerk und der UMWELTBERATUNG im Auftrag des BMK und etlicher Bundesländer den Leitfaden „Re-Use von Produkten – Leitfaden zur Feststellung des Abfallendes bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung“ verfasst haben.

Dieses Webinar richtet sich insbesondere an Arbeitsanleiter:innen und Mitarbeiter:innen in Re-Use-Betrieben und anderen abfallwirtschaftlichen Einrichtungen um ihnen zu helfen, ihre Arbeitsprozesse bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung effizient, klar und rechtssicher zu gestalten

Kosten: € 145

online via Zoom