EEB: Datenbank enthüllt Verkauf illegaler Quecksilber-Kosmetika

Das EEB führt eine Datenbank zu dem zügellosen Verkauf von illegalen Quecksilber-Hautaufhellern, die auf Märkte einschließlich der Europäischen Union gelangen. Demnach boten große E-Commerce-Plattformen Optionen für illegale Quecksilberkosmetik an, die leicht zum Kauf angeboten wurden.

Im März hatte die Zero Mercury Working Group (ZMWG) des European Environmental Bureau (EEB) einen Bericht veröffentlicht, der gefährliche und oft illegale Hautcremes aufdeckte, die über E-Commerce-Plattformen auf den europäischen Markt gelangten. Diese Cremes bergen Gesundheitsrisiken, sind nach europäischem Recht illegal und auch durch das Minamata-Übereinkommen über Quecksilber verboten.

In Bezug auf den Online-Kauf von Hautcremes in Belgien deckte die Zero Mercury Working Group auf, dass 16 von 23 Cremes Quecksilber enthielten und zwölf einen Quecksilbergehalt zwischen 1.000 und 18.821 ppm (parts per million) aufwiesen. Innerhalb der Minamata-Konvention liegt der gesetzliche Grenzwert bei 1 ppm, und innerhalb der EU ist Quecksilber in Kosmetika vollständig auf 0 ppm beschränkt.

Die EU-Kosmetikverordnung verbietet den Handel mit quecksilberhaltigen Kosmetikprodukten auf dem EU-Markt. Darüber hinaus hat die EU das EU Safety Gate oder Rapid Exchange of Information System (RAPEX) eingerichtet. Das ist ein EU-Warnsystem, das einen schnellen Informationsaustausch ermöglicht, um die Einfuhr unsicherer Verbraucherprodukte zu überwachen und zu verbieten, um die Bürger:innen zu schützen. Dennoch gelangen immer noch gefährliche, giftige und oft illegale Produkte mit Quecksilberzusatz in die Hände der Verbraucher:innen.

EEB: „Spitze des Eisbergs“

„Was aufgedeckt wird, ist nur die Spitze des Eisbergs. Es gibt zahlreiche Berichte von Verbraucherverbänden, die gefährliche und illegale Aktivitäten wie gefälschte Rezensionen bzw. Betrug und betrügerische Werbung bis hin zu gefälschten Produkten aufdecken“, erklärt Aymori Duncan in einem aktuellen Beitrag für das EEB. Der aktuelle Markt könne große Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher:innen in sich bergen, da fehlerhafte Waren wie Elektronik, Kinderspielzeug, Kosmetika und Autoteile „aufgrund der laxen Standardisierung“ auf dem europäischen Markt verkauft werden, so Aymori.

Zwar wird die EU im Rahmen des Digital Services Act (DSA) neue Rechenschaftspflichten für Online-Plattformen einführen. Die vom Europäischen Parlament und dem Rat erzielte politische Einigung bedarf noch der Zustimmung der Mitgesetzgeber:innen. Sie soll bis zum 1. Jänner 2024 umgesetzt werden. Die neuen Bestimmungen gelten vier Monate nach Inkrafttreten der neu gefundenen Verpflichtungen für größere Online-Dienste und 15 Monate jenes für kleinere Online-Dienste.

Nach Ansicht von Ursula Pachl, der stellvertretenden Generaldirektorin der Europäischen Verbraucherorganisation (BEUC), ist die DSA jedoch nicht weit genug gegangen, um gegen illegale Online-Aktivitäten vorzugehen. „Der Gesetzgeber hat es einmal mehr versäumt, Haftungspflichten von Online-Marktplätzen zum Schutz und zur Entschädigung der Verbraucher im Schadensfall festzulegen“, betont Pachl. Es gebe immer noch mehrere Bereiche, die unberührt blieben und außerhalb des Geltungsbereichs der DSA liegen. „Wenn diese potenziellen Lücken nicht geschlossen werden, können sie sich nachteilig auf die Rechte der Online-Verbraucher auswirken“, warnt Pachl.

Derzeit sind Umwelt- und Verbraucherorganisationen besorgt, da Händler:innen außerhalb der EU nicht an die DSA-Standards gebunden sind. Sie kritisieren, dass die DSA keine klaren Haftungsregeln für Online-Marktplätze aufgestellt hat, so dass es Verbrauchergesetze für Verstöße gegen die Produktsicherheit gibt. Darüber hinaus haben Organisationen darauf hingewiesen, dass die Haftung für die Nichteinhaltung nicht berücksichtigt wird.


EEB: New database uncovervs big online platforms' sales of illegal mercury cosmetics

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