EEB fordert klare Regeln und Transparenz bei Industrie-Schadstoffen

16. April 21

Im Rahmen der Wissensreihen des EU-Umweltbüros hat Christian Schaible, Policy Manager für Industrieproduktion im European Environmental Bureau (EEB), am vergangenen Dienstag zum Thema „Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR) und Industrieemissions-Richtlinie (IED)“ referiert. Dazu nahm er auch auf die Verbindungen zum Umweltaktionsprogramm, den Zero-Pollution-Aktionsplan und die Aarhus-Konvention Bezug. Die Aarhus-Verordnung sieht einen besseren Zugang zu Umweltinformationen, eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltschutz sowie den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten vor.

Allerdings sei laut Schaible die Umsetzung der Aarhus-Konvention noch mangelhaft. Trotz leichter Verbesserungen in jüngerer Vergangenheit sieht Schaible für Österreich noch ein weiteres Verbesserungspotenzial und den Bedarf an neuen Vorgaben zu einem verbesserten Zugang zu Dokumenten (etwa im Hinblick auf Genehmigungsbescheide und Jahresberichte). „Die EU-Vorgaben sind unter sich nicht abgestimmt, doch das wird zum Glück nun verbessert“, gab sich Schaible in seinem Vortrag optimistisch.

Schaible fordert mehr Datentransparenz

Ressourvenverbrauch mit potentiell negativen Auswirkungen auf die Umwelt erfordere eine entsprechende Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Entsprechende schadstoffrelevante Daten sind im Europäischen Register zur Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen (European Pollutant Release and Transfer Register, E-PRTR) eingetragen, das zugängliche wichtige Umweltdaten von Industrieanlagen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie auch in Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien und der Schweiz enthält. Das Register soll zur Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltentscheidungen beitragen und setzt für die EU das PRTR-Protokoll der UNECE (Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) zum Aarhus-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen und den Zugang zu Gerichten in Umweltfragen um.

Schaible sieht allerdings die Notwendigkeit einer Revision des E-PRTR und nannte dazu wesentliche Kernanliegen. So sei ein neuer Ansatz im Sinne einer Input-Output-Relation erforderlich, etwa die Nennung von Umweltauswirkungen in Gramm pro Kilowattstunde Strom. Erforderlich seien auch Umwelt-Fußabdruckdaten zur Produktion mit diffusen Emissionen (d.h. Emissionen, die nicht aus einer gefassten Quelle stammen) und eine Integrierung der Verbrauchsdaten. Weiters sei die Schadstoffliste mit der Nennung von Mengenschwellen zu erweitern.

EEB: Daten sämtlicher Schadstoffauswirkungen sollen erfasst werden

Ein integrierter Ansatz müsse sämtliche Umweltmedien umfassen (Luft, Wasser, Abfall, Ressourenschonung, chemische Substanzen). Demnach gelte es, die „kompletten Auswirkungen der Industrieaktivitäten betrachten“, so Schaible. Dazu sei eine bindender Status erforderlich. Schaible nannte schließlich die Vision, die Umweltbereiche Luft, Wasser, Boden und Energie mit dem Ziel einer schadstoffneutralen Auswirkung der Industrieaktivitäten zusammenzuführen.

In der BVT (best available techniques) sieht Schaible eine wichtige Ergänzung der EU-Chemikalienverordnung REACH. Zwar seien NGOs in den Sevilla-Prozess, d.h. bei der Erarbeitung von Merkblättern zu den BVT, mit eingebunden. Doch der schwache Vollzug der BVT sei aus der Sicht von NGOs „eines größten Durchsetzungsprobleme“. So gebe es beispielsweise in Rumänien Anlagen ohne einen Genehmigungsbescheid. Die Motivation für einen solchen sei angesichts einer - im Vergleich zu den Kosten für eine etwaige Aufrüstung geringen Strafe von etwa 20.000 Euro Strafe - wohl nicht allzu groß.

Die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung infolge industrieller Tätigkeiten ist in der Industrieemissionsrichtlinie (IED; RL 2010/75/EU) geregelt. Sie sieht auch Vorschriften zur Vermeidung und, sofern dies nicht möglich ist, zur Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden und zur Abfallvermeidung vor, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Dazu sieht die IED die Anwendung der BVT für die Minderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie für Abfallbehandlung und Ressourceneffizienz sowie für Energieeffizienz vor.

Wenig Verbindlichkeit in Industrieemissionsrichtlinie

Schaible plädiert für eine Weiterentwicklung der BVT und eine Änderung der Regeln, denn die BVT wurde als Richtlinie zu wenig rechtliche Verbindlichkeit beigemessen. Folglich wurde die Richtlinie nicht korrekt umgesetzt, sondern oft „schamlos ausgenutzt“. Besser als eine Richtlinie wäre eine Verordnung mit „klareren Spielregeln für Berichte“.

In diesem Jahr ist eine IED-Review vorgesehen, ab Juni ist ein Austausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, Ende des Jahres ein neuer Vorschlag seitens der Europäischen Kommission. Allerdings, so Schaible: „Wir wollen komplett den Anwendungsbereich der IED-Richtlinie umwerfen.“ Die IED war 2019/2020 evaluiert worden. In einem Impact-Assessment 2020/2021 der IED wurden insbesondere eine verbesserte Umsetzbarkeit der BVT-Schlussfolgerungen sowie eine Stärkung der Elemente Kreislaufwirtschaft (Circular Economy), Energieeffizienz und klimaschutzkompatible Technologien untersucht.

In Bezug auf Kreislaufwirtschaft sei die Frage von Bedeutung: „Wie können verschiedene Industriezweige besser zusammen arbeiten?“ Wichtig sei dabei, wie Schaible betonte, die Datentransparenz im Hinblick auf Ressourcenverbrauch bzw. den Anteil recycleten Materials. Eine „bessere Verfügbarmachung von Daten“ und mehr Datentransparenz, folglich eine bessere Vergleichbarkeit der Daten, sei unerlässlich, um NGOs mehr Macht einzuräumen - und diese damit zu echten „Game Changers“ zu machen, so Schaible.

 

E-PRTR

IED-Richtlinie 

Umweltbundesamt