Einigung RL öffentliche Beschaffung

Im Vermittlungsverfahren zu den beiden Richtlinien zur Regelung der Öffentlichen Beschaffung wurde am 2. Dezember 2003 eine Einigung erzielt. Demnach muss die Vergabe nach dem Prinzip des "ökonomisch vorteilhaftesten" Angebot erfolgen. Allerdings dürfen die Behörden in der Ausschreibung auch soziale- und Umweltkriterien definieren (auch bezüglich der Herstellungsverfahren), wenn diese einen Bezug zu den gewünschten Arbeiten oder Dienstleistungen aufweisen.
Die Richtlinien müssen nun noch formal von Rat und EP abgesegnet werden.

Presse EP (engl.)
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RL Verträge (engl.)
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