Energie-Charta-Vertrag unvereinbar mit EU-Recht

Eine Studie des europarechtlichen Zentrums der Universität Amsterdam stellte die Rechtmäßigkeit des Energie-Charta-Vertrags (ETS) innerhalb der Europäischen Union auf den Prüfstand. Die Untersucherung ergab, dass der ECT in seiner aktuellen Fassung mit den EU-Verträgen nicht kompatibel ist, wobei die Widersprüche in zwei Punkten besonders deutlich erscheinen.

Zum einen beeinträchtige der derzeitige ECT die Autonomie des EU-Rechts. Investitionsgerichte haben nach dem ECT die Möglichkeit ohne Rücksicht auf Schutzmaßnahmen für den rechtlichen und gerichtlichen Rahmen der EU - d.h. die Bewahrung der Autonomie des EU-Rechts -, dieses auszulegen und anzuwenden. Überdies beeinträchtigt der ECT die Funktionsweise der EU-Institutionen.

Studienautoren: ECT nicht mehr zeitgemäß

Bereits seit längerer Zeit steht der Energiecharta-Vertrag in der Kritik. Der Vertrag aus den 1990er Jahren soll Investitionen von Energiekonzernen schützen. Diesen ist es rechtlich möglich, Staaten vor Schiedsgerichten zu verklagen. So verlangte der Konzern RWE 2021 unter Berufung auf den ECT 2,4 Milliarden Euro von den Niederlanden als Entschädigung für den für das Jahr 2030 geplanten niederländischen Kohleausstieg.

Das Autoren-Duo wertet es als ein „erhebliches Problem“, dass die Europäische Union einem internationalen Vertrag beigetreten ist, welcher mit europäischem Recht unvereinbar ist. Darüber hinaus sei der Vertrag einerseits in rechtlicher, andererseits auch in klimapolitischer Sicht längst nicht mehr zeitgemäß. Die Autor:innen erachten daher einen Austritt aus dem Vertrag oder zumindest eine grundlegende Änderung des ECT als durchaus notwendig.

 

Client Earth: The compatibility of the Energy Charter Treaty with EU Law

Forum Umwelt und Entwicklung: EuGH versus ECT (pdf)

DNR: Energie-Charta-Vertrag unvereinbar mit EU-Recht