EP stimmt Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVOs zu

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Das Europäische Parlament hat am 2. Juli 03 in 2. Lesung einem Kompromiss-Paket zu den Verordnungen "Rückverfolgbarkeit" von GVOs sowie "Kennzeichnung" von gentechnisch verändertern Lebens- und Futtermitteln zugestimmt. Die Kernpunkte der Einigung sind ein Grenzwert von 0,9 %, über dem Nahrungsmittel als GVO-haltig gekennzeichnet werden müssen und ein Schwellenwert von 0,5 % für nicht zugelassene GVOs in Lebens- und Futtermitteln, für die bereits eine positive wissenschaftliche Risikobewertung vorliegt. Diese Regelung gilt 3 Jahre lang. Für Futtermittel werden mit der VO erstmals Kennzeichnungsvorschriften eingeführt. Weiters wird es Mitgliedstaaten erstmals erlaubt, Aktionen zu ergreifen, um das nicht-beabsichtigte Vorhandensein von GVOs in biologischen und konventionellen Produkten zu verhindern (Koexistenz).
Friends of the Earth Europe begrüßten einerseits die Einigung als wichtigen Schritt in die richtige Richtung, kritisierten aber den hohen Schwellenwert, die 3jährige Frist für nicht zugelassene GVOs und die Kann-Formulierung zur Koexistenz. Weiters forderten sie ein striktes Haftungsregime zu GVOs.
Die zwei Verordnungen wurden am 22.7.03 vom (Agrar)Ministerrat bestätigt und treten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Vom EP angenommener Text Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel
Vom EP angenommener Text Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVOs
Pressemeldung Kommission
Pressemeldung FoE Europe (engl.)
Pressemeldung Kommission zum Abschluss
Empfehlung der Kommission für die Koexistenz gentechnisch veränderter Kulturen (pdf 146kb)