Kreislaufwirtschaftspakete der EU-Kommission: Erste Schritte zum ökologischen Wandel!

Die Europäische Kommission hat nach dem ersten Kreislaufwirtschaftspaket vor neun Monaten Ende November auch den zweiten Teil veröffentlicht. Mittels dieser Vorschläge sollen nachhaltige Produkte in der Europäischen Union zur Norm gemacht, Kreislaufwirtschaftsmodelle gefördert und Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel gestärkt werden. Weitere wichtige Beschlüsse wurden auf 2023 verschoben.

Die EU-Kommission legt durch die beiden Gesetzespakete die zentralen Instrumente für den Übergang in eine Kreislaufwirtschaft vor. Die Vorschläge fokussieren auf Produktpolitik und eine Stärkung der Verbraucher:innen. Sie betreffen insbesondere Sektoren wie die Bauwirtschaft, Textilien, Verpackungen und Biokunststoffe. „Mit dem Ziel ´nachhaltige Produkte zur Norm zu machen´, wird kreislauforientiertes Produktdesign zum zentralen Hebel für die Kreislaufwirtschaft. Denn laut EU-Kommission ist die Produktgestaltung für bis zu 80 Prozent der Umweltauswirkungen eines Produkts verantwortlich. Dabei setzt sie auf das bewährte Instrument der Ökodesignvorschriften, die aktuell nur für energieverbrauchsrelevante Produkte gelten“, erklärt Maria Langsenlehner, sozial-ökologische Ökonomin sowie Referentin für Kreislaufwirtschaft und Wirtschaftstransformation beim Umweltdachverband in einem Gastbeitrag für den Deutschen Naturschutzring.

Mit dem Verordnungsentwurf soll der Anwendungsbereich auf praktisch alle auf den EU-Markt gebrachten physischen Produkte ausgeweitet werden. Dabei werden Mindestanforderungen festgelegt, damit Produkte haltbarer, zuverlässiger, wiederverwendbarer, reparierbarer, leichter zu warten und zu recyceln sowie energie- und ressourceneffizienter gemacht werden können. Zudem wird es produktspezifische Informationspflichten geben. Demnach sollen etwa sämtliche regulierten Produkte mit digitalen Produktpässen versehen werden. Zum einen sollen Verbraucher:innen auf diese Weise die Umweltauswirkungen ihrer Einkäufe besser beurteilen können, zum anderen soll Betrieben die Reparatur und das Recycling von Produkten erleichtert werden.

Langsenlehner: Sofortiges Verbot für die Vernichtung unverkaufter Waren wurde versäumt

Allerdings werde nach Einschätzung Langsenlehners die praktische Umsetzung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. „Die EU-Kommission wird die Details zu den Produktgruppen erst erarbeiten. Trotz des hohen Arbeitsaufwands ist vorgesehen, das für Produktpolitik zuständige Personal nur begrenzt aufzustocken. Zudem wurde versäumt, ein sofortiges Verbot für die Vernichtung unverkaufter Waren festzulegen. Stattdessen soll es eine Berichtspflicht geben und das Verbot erst in zukünftigen Rechtsakten geregelt werden“, kritisiert Langsenlehner.

Die EU-Kommission beabsichtigt mit der neuen Richtlinie eine Stärkung der Konsument:innen zum besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Information. „Sie soll unter anderem die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitsbehauptungen- und siegeln (Green Claims) erhöhen, denn laut Behörden sind 42 Prozent der Nachhaltigkeitsbehauptungen falsch oder irreführend“, betont Langsenlehner.

Zwar sollen Verbote spezifischer Greenwashing-Praktiken, zum Beispiel ökologische Behauptungen ohne Nachweis über die Umweltverträglichkeit des Produkts durch vertrauenswürdige Zertifizierungssysteme, dem entgegenwirken. „Bedauerlicherweise wurde ein generelles Verbot vorzeitiger Obsoleszenz aus dem Vorschlag gestrichen. Stattdessen sollen spezifische Praktiken aufgelistet werden, die zu vorzeitiger Obsoleszenz führen, einschließlich der Einschränkung von Software-Updates und falscher Angaben zur Reparierbarkeit. Neue Informationsvorschriften über Haltbarkeitsgarantie oder Verfügbarkeit von Ersatzteilen sollen Verbraucher:innen fundierte Kaufentscheidungen ermöglichen“, so Langsenlehner.


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