EU-Kommission verbietet vorläufig Dorschfang in der Ostsee
26. Juli 19
Von Mittwoch bis Ende des Jahres gilt für alle gewerblichen FischerInnen ein Fangverbot für Dorsch in weiten Teilen der Ostsee. Die EU-Kommission begründet ihren Beschluss mit dem dramatischen Schwinden des Bestands.
Betroffen von dem sofortigen Verbot sind vor allem die SchleppnetzfischerInnen. Das Verbot gilt für den gewerbsmäßigen Dorschfang in der Ostsee für die Bereiche, wo der Fisch besonders häufig vorkommt. Das sind die Fanggründe zwischen Mecklenburg-Vorpommern, Schweden und Lettland. Ausgenommen sind die Bodden- und Küstengewässer, in denen weiter Stellnetzfischerei betrieben werden darf. Die EU reagiert mit dem Fangverbot auf die Warnungen von WissenschaftlerInnen, die in einem Gutachten im Mai vor einem Zusammenbruch der Dorschbestände in der Ostsee gewarnt hatten.
Nach Angaben der EU ist die erlaubte Fangmenge erst zu einem Fünftel ausgeschöpft worden. ExpertenInnen vermuten, dass dies auf einen Mangel an Fischen in Handelsgröße (mindestens 35 Zentimeter) zurückzuführen ist. Demnach ist das Volumen von handelsüblich großem Dorsch derzeit auf dem niedrigsten Stand seit den 1950er-Jahren.
Während FischerInnen das Fangverbot kritisierten, geht es der Umweltschutzorganisation WWF nicht weit genug. Der WWF plädiert für ein uneingeschränktes Fangverbot in diesem Jahr. Denn Jungfische und Laicher würden durch die Maßnahme der EU-Kommission nicht geschützt, weil Fischerei, die nicht gezielt Dorsch anvisiert, erlaubt bleibt. Wie der Fangstopp kontrolliert werden soll, ist für die Fischereiexpertin des WWF Stella Nemecky ein Rätsel. Mit dem derzeitigen Kontrollaufkommen in der Ostsee sei das nicht machbar. "Der Haken ist: Man kann dort nicht fischen, ohne auch Dorsch mitzufangen", sagte Nemecky. Ein so löchriges Rettungsnetz werde den Dorschbestand kaum retten.
Quelle: DNR