EU-Kommission veröffentlicht umstrittene Taxonomie zu Gas und Kernkraft

Die Europäische Kommission hat am 18. Juli den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie zu Gas und Kernenergie (Taxonomie Complementary Climate Delegated Act/CDA) veröffentlicht. Dieser soll im August in Kraft treten und ab dem 1. Jänner 2023 gültig sein.

„Wie erwartet, wird dieses Taxonomiegesetz sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Entwicklung anderer Taxonomien weltweit haben“, befürchtet Marco Musso, Policy Officer für Steuerreform für Kreislaufwirtschaft und Kohlenstoff-Neutralität beim European Environmental Bureau (EEB). „Das Risiko negativer Auswirkungen auf andere EU-Instrumente ist ebenfalls hoch; diese müssen überwacht werden, um sicherzustellen, dass das Gesetz nicht dazu benutzt wird, andere Politiken zu schwächen.“

Risiken in diesem Sinne bestünden beispielsweise für die Entwicklung des EU Green Bond Standards und des EU-Ecolabels für Finanzprodukte sowie für die Auszahlung von Mitteln der Europäischen Union wie dem Recovery and Resilience Fund.

Innerhalb der breiten NGO-Koalition, die sich mit der Kampagne gegen dieses Gesetz beschäftigt hat, wird eine Reihe möglicher nächster Schritte diskutiert. Diese beinhalten:

  • rechtliche Schritte (unter der Leitung der Umweltorganisation Client Earth)
  • eine wissenschaftsbasierte „Schattentaxonomie“ (diese versucht, eine alternative Taxonomie ohne Greenwashing voranzutreiben)
  • die Unterstützung des Vorschlags der Plattform für eine erweiterte Taxonomie
  • eine „Watchdog-Überwachung“ (im Hinblick auf die Aufnahme von Gas oder Kernkraft in Green-Finance-Portfolios)
  • die Anprangerung des Glaubwürdigkeitsverlusts der EU-Kommission
  • und schließlich die Stimmen der Bürger:innen einbringen und die Kontroverse des Gesetzes durch die Medien verstärken.

Die Verordnung (EU) 2020/852 Taxonomie-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist (Taxonomie). Damit soll der Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermittelt werden können. Die Verordnung ist auch ein zentraler Rechtsakt, welcher durch Förderung privater Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte einen Beitrag zum Europäischen Grünen Deal leisten soll.


Regulations Comission delegated Regulation (EU) 2022/1214

Taxonomie - Begriffsklärung (Wikipedia)