EU will Elfenbeinhandel verbieten

3. Feb 21

Der Vorschlag vom letzten Donnerstag, der einen Verordnungsentwurf und einen Leitfaden der EU-Kommission enthält, sieht Ausnahmen lediglich für Musikinstrumente vor, welche vor 1975 legal erworben wurden, sowie für den EU-internen Handel mit Antiquitäten, der nur mit einer Genehmigung möglich sein wird.

Die EU-Kommission sende damit „ein klares Signal, dass Elfenbein keine Ware ist und dass wir den Handel damit verbieten müssen“, so Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans, auch wenn „die EU nicht als Problemregion in Bezug auf den illegalen Elfenbeinhandel“ gelte. Außerdem steht auch in der EU-Biodiversitätsstrategie die Verpflichtung, die Regeln für den Elfenbeinhandel in der EU weiter zu verschärfen.

Bereits seit Jahren gab es Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen, und das EU-Parlament forderte Verbesserungen auch international. Es erfolgte eine öffentliche Konsultation sowie Beratungen mit den Mitgliedstaaten und Interessengruppen. Einzelne Mitgliedstaaten wie Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Belgien hatten schon zuvor Verbote erlassen.

Pro Wildlife: EU muss ihre Artenschutzverordnung ändern

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Neuregelung des Elfenbeinhandels in und aus der EU ist aus Sicht von Pro Wildlife ein deutlicher Fortschritt; so habe die Kommission habe ihren letzten Entwurf vom Oktober 2020 immerhin deutlich nachgebessert. Die Organisation begrüßt beispielsweise, dass Ausfuhren nur noch für in Musikinstrumenten enthaltenes Elfenbein möglich sein soll, das vor 1975 erworben wurde, und der Handel mit ganzen Stoßzähnen in der EU weitgehend verboten werde.

Die Forderung nach einem vollständigen Verbot des kommerziellen Elfenbeinhandels (mit wenigen gut begründeten Ausnahmen zum Beispiel für Museen und Musikinstrumente) erfülle der Vorschlag allerdings nicht. Innerhalb der EU mache der Verkauf von angeblich „antiken“ Elfenbeinschnitzereien einen Großteil des Handels aus. Dieser soll laut Vorschlag weitergehen, wenn auch zukünftig nur noch mit Genehmigung. In der Praxis sei es allerdings nicht leicht, festzustellen, ob es sich tatsächlich um altes Elfenbein handelt, das älter als 1947 sein muss. „Wir fordern, den kommerziellen Handel mit angeblich antiken Elfenbeinschnitzereien zu verbieten, weil er ermöglicht, illegales Elfenbein in den Handel einzuschleusen“, so die Biologin Daniela Freyer von Pro Wildlife. „Zudem haben die neuen Regeln teilweise nur Empfehlungscharakter. Um den lukrativen Elfenbeinhandel rechtssicher zu stoppen, muss die EU ihre Artenschutzverordnung ändern.“

„Diese Version ist wesentlich strenger als vorherige Vorschläge und wird den Elfenbeinhandel in der EU und darüber hinaus nun endlich wirksam bekämpfen“, äußerte sich Robert Kless, Leiter des International Fund for Animal Welfare (IFAW) Deutschland, erfreut.“ Seine Organisation werde sich an der Kommentierung des Vorschlags beteiligen. Denn die Existenz legaler Elfenbeinmärkte in der EU und anderswo böte Kriminellen die Möglichkeit, illegales Elfenbein von gewilderten Elefanten in den Markt zu schleusen. Es sei an der Zeit, dass die EU entschlossen handelt und den EU-Binnenmarkt für Elfenbein ein für alle Mal schließt, so der IFAW.

Die Frist zur Abgabe von abschließenden Kommentaren läuft am 26. Februar ab.

Europaparlament

Pressemitteilung EU-Kommission

Reaktion IFAW

Deutscher Naturschutzring