EuGH-Generalanwalt zu Informationspflicht GVOs

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Die Verordnung zur Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Mais und Soja von 1998 wurde nicht zum Schutz der Umwelt erlassen worden, und fällt daher auch nicht unter die Bestimmungen der derzeit geltenden Richtlinie zum Zugang zu Umweltinformationen. Diese Meinung vertritt der zuständige Generalanwalt des EuGH in seinem Anfang Dezember 2002 vorgelegten Schlussantrag zu einer Klage der österreichischen Abgeordneten Eva Glawischnig auf Zugang zu von der Regierung gesammelten Informationen zu diesem Thema. Das Urteil des EuGH ist in den nächsten drei Monaten zu erwarten, zumeist folgt der EuGH dem Schlussantrag des Generalanwaltes.

Schlussantrag Generalanwalt