EuGH-Ökopunkte-Urteil

Klima & Energie, Verkehr & Luft & Industrie

Am 11. September 2003 erklärte der europäische Gerichtshof eine Verordnung des Ministerrates vom September 2000 für ungerechtfertigt, mit der die aufgrund der Überschreitungen der 108%-Grenze nötigen Reduktionen der Ökopunkte auf 4 Jahre (2002-2003) aufgeteilt wurden - statt im letzten Quartal 2000 zu einem völligen Stopp der Transitfahrte zu führen.
Die Verordnung widerspreche den im Beitrittsvertrag festgelegten Regelungen. Die Aufteilung der Reduktionsverpflichtungen war nicht gerechtfertigt, auch wenn die Alternative der völlige Transitstopp für ein Quartal gewesen wäre. Für eine Annulierung der Regelung ist es aber nun natürlich zu spät, sie würde dazu führen, dass die letzte Rate (2003) der Reduktionen entfällt und die in diesem Jahr zu verteilenden Ökopunkte erhöht würden. Die Wirkungen der Verordnung bleiben daher aufrecht, der juristische Sieg bleibt symbolisch.

Urteil EuGH (pdf 130kb)