EuGH stellt italienisches Verbot für GV-Mais in Frage

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Die kürzlich veröffentlichte Meinung des Generalanwalts Siegbert Alber des EuGH stellt das 2000 von Italien verhängte Verbot für Lebensmittel, die auf Basis von vier gentechnisch veränderten Maissorten hergestellt werden, in Frage. Italien hat sich dabei auf die Sicherheitsklausel in der Novel Food-Richtlinie berufen.
Mit der Meinung wird das Konzept der "substantiellen Äquivalenz" unterstützt, weiters gäbe es keinen Beweis dafür, dass die Lebensmittel für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt riskant wären.
Das endgültige Urteil des EuGH folgt üblicherweise erst einige Monate nach der Meinung des Generalanwaltes.

Pressemeldung EuGH (engl.)
Meinung im Fall C-236/01