Europäischer Gerichtshof entscheidet im Sinne der Bienen

18. Mai 18

Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag eine Klage von Chemiekonzernen gegen bestehende Beschränkungen von Pestiziden, welche schädlich für Bienen sind, abgewiesen.

Im Jahr 2013 war eine Reihe von Verordnungen erlassen worden, welche die Anwendung von Neonicotinoiden einschränken. Diese gelten als äußerst schädlich für Bienen und andere Insekten. Gegen die Verordnungen hatten die Chemiekonzerne Bayer, BASF und Syngenta geklagt. Sie warfen dem Rat vor, eine Reihe „offensichtlicher Beurteilungsfehler“ gemacht zu haben, als bewertet wurde, ob die Anwendung der Pestizide eingeschränkt werden kann. Auch Verstöße gegen das EU-rechtliche Diskriminierungsverbot und die Informationspflichten der EU-Institutionen wurden angeführt.

„Mit einem seiner heutigen Urteile weist das Gericht die Klagen von Bayer und Syngenta, die die Neonicotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid betreffen, in vollem Umfang ab“, heißt es im Richterspruch des EuGH. Die Kommission habe darlegen können, dass „in Anbetracht der erheblichen Verschärfung der Anforderungen daran, dass keine unannehmbaren Auswirkungen der Wirkstoffe auf die Bienen vorhanden seien, die von der EFSA festgestellten Gefahren den Schluss zuließen, dass die drei fraglichen Wirkstoffe nicht mehr den Zulassungskriterien entsprächen“, so die Begründung.

 

Euractiv: Bienen siegen vor Gericht