Europäischer Rechnungshof: EU-Forststrategie nicht ausreichend

Die grundsätzlich positiven Maßnahmen hätten den schlechten Zustand wegen mangelnder Durchsetzung von EU-Recht und fehlender Kontrollen eher manifestiert als verbessert. Das hat der Europäische Rechnungshof (ECA) vergangene Woche im Hinblick auf die Bemühungen der Europäischen Union zum Schutz der Wälder festgestellt.

Insgesamt bescheinigte der Europäische Rechnungshof der bisherigen EU-Forststrategie „begrenzte Auswirkungen“. Im Zeitraum zwischen 2014 und 2020 hätte die EU „entschiedenere Maßnahmen zum Schutz der Wälder ergreifen können“. In Bereichen, in denen die EU uneingeschränkt zuständig ist, wie bei der Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags oder durch eine stärkere Ausrichtung auf biologische Vielfalt und Klimaschutz, sei ihr Einfluss zwar positiv, aber nur „begrenzt“ gewesen.

ECA-Befund zur EU-Forststrategie: Bewahrung des schlechten Zustands statt Verbesserung

Die beschlossenen Maßnahmen zur Erhaltung der Lebensräume in den Wäldern seien laut ECA nach wie vor qualitativ „problematisch“, zumal sie eher auf die Bewahrung des schlechten oder mangelhaften Zustands von 85 Prozent der Wälder als auf dessen Verbesserung abgezielt hätten. Zwar habe sich die Gesamtfläche der Wälder in den letzten Jahren zwar vergrößert, aber der Zustand der Wälder habe sich verschlechtert.

Die Waldgebiete in der EU seien einerseits fast so groß seien wie die Agrarflächen, andererseits fließe in die Forstwirtschaft deutlich weniger EU-Geld als in die Landwirtschaft – weniger als ein Prozent der Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), wie der ECA festestellte. Dieses Geld werde vor allem für Erhaltungsmaßnahmen, die Anpflanzung von Bäumen und Wiederherstellung von Waldflächen genutzt. Die ECA-Prüfung habe bei einigen Wiederaufforstungsprojekten allerdings „Cluster von Monokulturen“ festgestellt, „obwohl eine Mischung verschiedener Baumarten die biologische Vielfalt sowie die Widerstandsfähigkeit gegen Stürme, Dürren und Krankheiten verbessert hätte“.

Kritisch betrachtet der Europäische Rechnungshof auch den illegalen Holzeinschlag. Engegen gegenteiliger Vorgaben in der EU-Holzverordnung finde „weiterhin illegaler Holzeinschlag statt“, was vor allem an der mangelnden Durchsetzung der Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten und fehlenden Kontrollen liege. Darüber hinaus kontrolliere die EU-Kommission nicht ausreichend und nutze die mögliche Fernerkundung mittels „konstengünstiger“ Überwachungsarten wie Erdbeobachtungsdaten, Karten oder Fotos „nicht konsequent.“

Im Juni diesen Jahres hatte die Europäische Kommission eine neue EU-Forststrategie verabschiedet, welche aktuell im Mittelpunkt politischer Kontroversen steht. Zuletzt stand das Thema auf der Tagesordnung des EU-Umweltrates.
 

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