Europäischer Rechnungshof will GAP-Betrugsfällen vorbeugen

Ein am 4. Juli veröffentlichter Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs (ECA) thematisiert Betrug in der europäischen Agrarförderung. Darin betonen die Prüfer*innen, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für Betrug besonders anfällig sei. Dem Bericht zufolge sei das „Greening" teuer erkauft worden und habe zudem kaum Verbesserungen für die Umwelt gebracht.

Demnach sei es „an der Zeit, das Problem an der Wurzel anzugehen“. Der Bericht soll der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten dabei helfen, Betrugsrisiken zu identifizieren und deren Bekämpfung auszubauen.

Der Rechnungshof untersuchte in dem Zeitraum von 2007 bis 2013 sowie von 2014 bis 2020 die Ausgaben zu den Agrarsubventionen, dem größten Einzelposten des EU-Haushalts. Dem Bericht zufolge habe die EU-Kommission auf einige Fälle von Betrug reagiert. Es seien jedoch größere Anstrengungen nötig, um bewusste Täuschung, Verschleierung und das Ausnutzen von Schwachstellen der GAP-Förderung besser einzudämmen.

Vor allem im Hinblick auf das Risiko der „illegalen Landnahme“, beim Monitoring der Anti-Betrugsmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten sowie bei der Anwendung neuer Technologien sei dem Bericht zufolge die EU-Kommission bisher nicht ausreichend aktiv gewesen. Die größten Betrugsrisiken seien bei der Vertuschung von Verstößen gegen Förderbedingungen, der Komplexität von Regelungen und bei rechtswidrigen Formen der Landnahme zu erkennen. Dabei gilt grundsätzlich: Je komplexer die Regelungen sind, umso anfälliger seien sie für Betrug.

Das Spektrum der betrügerischen Praktiken, die „illegale Landnahme“ umfassen, reiche von vorgetäuschten landwirtschaftlichen Maßnahmen, illegaler Aneignung von Flächen, über Nutzung von Insiderwissen, Manipulation von Verfahren und Einflussnahme bis zu Urkundenfälschung und Zwang. Demnach gebe es Fälle, bei denen Agrarflächen teilweise illegal erworben werden, um die Agrarzahlungen zu erhalten, ohne dass darauf überhaupt Landwirtschaft betrieben wird. Darüber hinaus bestehe ein besonders hohes Risiko zum Betrug bei Investitionen zur Entwicklung des ländlichen Raums.

Rechnungshof: „Bewertungsmaßstäbe überprüfen“

Der Europäische Rechnungshof empfiehlt nun der EU-Kommission, ihre Bewertungsmaßstäbe zu überprüfen, wirksame Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung einzuleiten und neue Technologien für die Überwachung der Zahlungen einzusetzen.

Überdies kommt eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) kommt zu dem Schluss, dass das sogenannte „Greening“ im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik kaum Verbesserungen für die Umwelt brachte. Dem Bericht zufolge wurden die geringen ökologischen Fortschritte allerdings - unter dem Einsatz erheblicher öffentlicher Mittel - unverhältnismäßig teuer erkauft. Denn jedes Jahr zahlt die Europäische Union 1,5 Milliarden Euro für die Greening-Maßnahmen an die Landwirtschaft. Die Kosten für die Betriebe betrugen allerdings nur 190 Millionen Euro, d.h. lediglich ein Achtel der ausgezahlten Mittel. Für diese Studie wurden Daten der Agrarstrukturerhebung, des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie der Bodennutzungshaupterhebung herangezogen.


Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zu Betrug im Bereich der GAP

Analyse des Umweltbundesamtes zum Greening

Empfehlungen aus der Wissenschaft: GAP besser für den Biodiversitätsschutz nutzen

Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zu Big Data in der Agrarpolitik

EU-Parlament: Studie zu Kohlenstoffspeicherung in der Landwirtschaft

DNR: Neue Studien zur Agrarpolitik: Betrug, Mängel und Alternativen