Germanwatch-Studie: Lieferkettenverantwortung unzureichend umgesetzt

Anlässlich des kürzlichen EU-Ratsarbeitsgruppentreffens und der erstmaligen Befassung mit dem Gesetzesentwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz im Europäischen Parlament untersucht eine neue Studie der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch die Wirksamkeit von privaten Standards zur Umsetzung von Lieferkettenverantwortung.

Der aktuellen Studie zufolge stellen private Standards im Bereich Rohstoffe die Umsetzung der selbst gestellten Anforderungen oft nicht sicher. In der Folge würden Bemühungen zur Durchsetzung von Menschenrechten und Umweltstandards in Lieferketten „oft ins Leere“ laufen.

Unternehmen würden die Standards bisher als zentrales Instrument nutzen, um ihrer Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt bei der Rohstoffgewinnung nachzukommen. Wie die Studie jedoch belegt, sind diese Industriestandards ungeeignet, um die Anforderungen einschlägiger Menschenrechts- und Umweltstandards wirksam umzusetzen.

Standards ohne Beschwerdemechanismus für Betroffene

Germanwatch befürchtet allerdings, dass sie trotzdem als Nachweis erfüllter Sorgfaltspflichten in das EU-Lieferkettengesetz aufgenommen werden könnten. Dies würde die Ernsthaftigkeit der Bemühungen des Gesetzes für menschenrechtskonforme Wertschöpfungsketten untergraben. „Die Ergebnisse unserer umfassenden Analyse sind besorgniserregend. Sie zeigen, dass keines der genutzten Zertifizierungssysteme der Industriestandards sicherstellen kann, dass Umwelt- und Menschenrechtsstandards tatsächlich eingehalten werden“, sagt Johanna Sydow, Rohstoffexpertin bei Germanwatch.

Im Bereich Transparenz seien die Ergebnisse besonders frappierend. „Kaum ein Standard stellt ausreichend Informationen für Unternehmen bereit, damit diese ihren Sorgfaltspflichten tatsächlich nachkommen können. Ein Teil überprüft erst gar nicht, ob die gestellten Anforderungen tatsächlich umgesetzt werden. Ebenso alarmierend ist, dass keiner der Standards einen Beschwerdemechanismus für Betroffene hat, der mit den UN-Leitprinzipien für die Umsetzung von Menschenrechten in Lieferketten konform ist“, kritisiert Sydow.

Germanwatch-Studie: Scheinlösungen dürfen EU-Lieferkettengesetz nicht unterminieren