Grünes Licht für Glyphosatverbot

3. Sept 20

Die EU-Kommission hat im laufenden Notifizierungsverfahren zum österreichischen Glyphosat-Verbot auf eine „ausführliche Stellungnahme“ und damit auf einen rechtlich relevanten Einspruch verzichtet. Zudem bringt sie ihre Kritik am österreichischen Alleingang nur in Form einer rechtlich nicht bindenden „Bemerkung“ ein.

Die EU-Kommission erklärt den Unterschied zwischen "Bemerkung" und "ausführlicher Stellungnahme" auf ihrer Website sehr deutlich. Demnach werden - wie im Falle des Glyphosat-Verbots in Österreich - "Bemerkungen" angewendet, wenn der Entwurf "mit dem Recht der Europäischen Union im Einklang zu stehen scheint". Diese "Bemerkungen" sollen lediglich "so weit wie möglich" bei der Umsetzung berücksichtigt werden. Auch die Parlamentsdirektion bestätigt, dass es sich bei der Rückmeldung durch die EU-Kommission um  keine Blockade des nationalen Glyphosat-Verbots handelt. Das Instrument - „Bemerkung" anstatt "ausführlicher Stellungnahme“ - wurde demnach bewusst gewählt und damit der Weg hin zu einem österreichischen „Alleingang“ geebnet.

Allerdings wird das Glyphosat-Verbot durch eine „ausführliche Stellungnahme“ der tschechischen Republik verzögert, das vor einer Behinderung des freien Warenverkehrs warnt. Damit hat Tschechien einen Automatismus ausgelöst, der zu einer dreimonatigen Verlängerung der Stillhalteperiode führt. Nach dem 19. November 2020 kann die Bundesregierung jedoch das österreichische Glyphosat-Verbot verabschieden.

Nachdem die französische Regierung den Schutz von Bienen durch die harmonisierte Europäische Pestizid-Zulassung nicht ausreichend gewährleistet sah, hatte sie im Frühjahr 2018 einen Gesetzesvorschlag für ein umfassendes französisches Neonikotinoid-Verbot verfasst und – so wie Österreich beim Glyphosat-Verbot – eine Notifizierungsmitteilung nach Brüssel geschickt.

Auch damals hatte die Pestizidindustrie eine angebliche EU-Rechstwidrigkeit des Gesetzesvorhabens moniert und Frankreich – so wie aktuell auch Österreich – mit rechtlichen Konsequenzen im Falle einer Umsetzung gedroht. Wie auch beim aktuellen österreichischen Verfahren hatte die EU-Kommission im Zuge des Notifizierungsverfahrens eine rechtlich bindende „ausführliche Stellungnahme“ nicht für notwendig erachtet und das französische Vorhaben stattdessen nur rechtlich unverbindlich kommentiert.

Eine „ausführliche Stellungnahme“ zum französischen Pestizidverbot hatte jedoch das EU-Mitglied Ungarn eingebracht und damit eine dreimonatige Verlängerung der Stillhalteperiode ausgelöst - wie im österreichischen Fall die Intervention Tschechiens. Frankreich hatte daraufhin das Ende der Stillhalteperiode abgewartet und nach Ablauf der Frist erklärt, dass das Gesetzesvorhaben bei der Europäischen Union nun notifiziert worden ist. Mit 1. September 2018 trat die von Industrie- und Landwirtschaftsverbänden heftig bekämpfte Gesetzesänderung (Artile 83) in Kraft und führte zum Verbot aller Neonikotinoide und „neonikotinoid-artigen“ Insektizide in Frankreich.

Global2000 erwartet nun von der österreichischen Bundesregierung, „dass diese dem Beispiel Frankreichs folgt und nach Ablauf der dreimonatigen Stillhalteperiode im November dieses Jahres das österreichische Glyphosatverbot, welches von einer großen Mehrheit des Parlaments und einer noch größeren Mehrheit der Bevölkerung unterstützt wird, ohne weitere Verzögerung in Kraft setzt.“

Global2000 Pressemeldung