Grundwasser-RL: Nur leichte Verschärfung durch EP

Wasser, Meere & Fischerei

In seiner zweiten Lesung zur geplanten neuen Grundwasser-RL hat das Europäische Parlament am 13.6.2006 mehrere Abschwächungen des Rates zurückgewiesen, die Beurteilung aus Umweltsicht bleibt aber ambivalent.
Zum einen treten die Abgeordneten dafür ein, dass die Verhinderung des Eintrags gefährlicher Stoffe ins Grundwasser für die Mitgliedstaaten verpflichtend bleibt und dass der Nitrat-Grenzwert von 50 mg/l überall, auch in "besonders gefährdeten Gebieten", gelten soll.
Zum anderen definiert das EP Substanzen, die in der EU für bestimmte Anwendungen zugelassen sind, als "nicht gefährlich" und spricht sich dafür aus, diffuse Verschmutzung nur zu berücksichtigen "wenn technisch möglich".

Das Europäische Umweltbüro EEB kritisiert insbesondere die Definition von zugelassenen Substanzen als "nicht gefährlich". Dies sei wissenschaftlich nicht haltbar und müsse im kommenden Vermittlungsverfahren mit dem Rat korrigiert werden.

Pressemeldung EP
Vom EP angenommener Text
Zusammenfassung der Debatte
Pressemeldung EEB (en)