Keine Mehrheit für Aufhebung der Importverbote

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Auf Aufforderung der Kommission stimmte der zuständige Regelungsausschuss Ende November 2004 darüber ab, ob jene Staaten, in denen Importverbote für GVO, die in der EU zugelassen sind gelten (darunter auch Österreich), zur Aufhebung dieser Verbote aufgefordert werden sollen. Dabei konnte zwar eine Mehrheit gegen die Aufhebung erreicht werden, die qualifizierte Mehrheit wurde aber verfehlt. Im Fall der österreichischen Verbote für die Maissorten Bt176 und T25 war die Entscheidung sehr knapp, es fehlten ca. die Stimmen von zwei kleineren Mitgliedstaaten, um die Aufhebung abzulehnen.

Damit liegt der Ball nun bei den UmweltministerInnen, die voraussichtlich beim Umweltministerrat im März 2005 darüber abstimmen werden. Kommt auch hier keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Aufhebung zustande wird die Kommission unilateral beschließen, dass die Verbote aufzuheben sind. Weigern sich die betroffenen Staaten wird die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Pressemeldung FoE zur Abstimmung (engl.)