Kommission diskutiert neue Pestizid-VO

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Nach der bisher geltenden Pestizid-Richtlinie (RL 1991/414/EG) liegt die Zulassung von Pestiziden bei den Mitgliedstaaten - die Wirkstoffe müssen allerdings auf der "Positivliste" der RL stehen. Nach einem nun bekanntgewordenen Entwurf der Europäischen Kommission für eine neue Verordnung soll die Zulassung nun nach 3 Regionen organisiert werden: Pestizide, die in einem Staat zugelassen sind, sollen gleichzeitig auch in der gesamten Region zugelassen sein. Die drei Regionen wären demnach der Norden (die drei nordischen und und die drei baltischen Staaten der EU), der Süden (alle Staaten der EU mit Mittelmeerküste) und alle anderen Staaten (also auch Österreich). Weiters sollten bestimmte Pestizide verboten werden, sobald eine vergleichende Abschätzung zeigt, dass alternative Pflanzenschutzmethoden "signifikant sicherer" sind.
Ein formaler Legislativvorschlag dazu soll im September 2005 vorgelegt werden.

Entwurf der Verordnung (engl. doc 368kb)
Kommissionswebsite Pflanzenschutzmittel
Entwurf impact-assessment (engl. doc 232kb)