Kompromiss zu Pestizid-Rückstandswerten

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Am 15.12.2004 stimmte das Europäische Parlament in zweiter Lesung über die Verordnung zur Harmonisierung der Rückstandshöchstwerte für Pestizide ab. Der angenommene Text ist bereits mit dem Rat abgesprochen, dürfte also innerhalb einiger Monate ohne weitere Diskussionen auch vom Rat angenommen werden.
In einigen wichtigen Punkten hat sich dabei das EP durchgesetzt: kumulative Effekte, soweit bekannt, müssen berücksichtigt werden und die Sicherstellung eines hohen Maßes an Konsumentenschutz wird als Ziel der VO definiert.
Allerdings werden die Mitgliedstaaten nur zur jährlichen Veröffentlichung der Monitoringergebnisse verpflichtet sein - und nicht wie vom EP gefordert vierteljährlich.
Die Verordnung wurde am 16.3.2005 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 5. April in Kraft.

Vom EP angenommener Text
Pressemeldung Kommission
Verordnung (pdf 148kb)