Konsultation zu Cadmium in Düngemitteln

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Die Kommission hat im Zuge der Vereinfachung des Düngemittelrechts (s. EU-News vom 14.9.01) am 1. August 2003 einen Entwurf zur Begrenzung des Cadmiumgehalts in Phosphatdüngemitteln vorgelegt. Bisher gibt es keine EU-weite Regelung dazu, jedoch haben die meisten Mitgliedstaaten einzelstaatlich Beschränkungen erlassen.
Der Vorschlag sieht die stufenweise Einführung einer EU-weiten Obergrenze von 20 mg/kg P2O5 innerhalb von 15 Jahren vor: 60 mg in 5 Jahren, 40 mg in 10 Jahren sowie 20 mg in 15 Jahren. Die in Österreich, Schweden und Finnland seit ihrem Beitritt bestehenden nationalen Höchstwerte (75, 43,6 und 21,8 mg/kg) sollen parallel zum Stufensystem auslaufen.
Die Verordnung tritt am 11.12.2003 in Kraft.

Pressemeldung Kommission
Entwurf der Kommission zu Cadmium (engl. pdf 34kb)
Verordnung (pdf 1mb)