Neue Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen

 

Die neuen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen wurden mit den im europäischen Grünen Deal festgelegten Zielvorgaben der Europäischen Union und anderen geänderten Rechtsvorschriften in den Bereichen Energie und Umwelt in Einklang gebracht. Nach Angaben der Europäischen Kommission hätten die EU-Mitgliedstaaten damit einen flexiblen, zweckmäßigen Rahmen, um die für die Erreichung der Ziele des europäischen Grünen Deals erforderlichen Fördermittel gezielt und kosteneffizient bereitzustellen.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte die neuen Regeln am 21. Dezember in Brüssel präsentiert. Die Mitgliedstaaten könnten somit in Hinkunft Projekte für Elektromobilität oder Erneuerbare besser finanziell unterstützen. Umweltschädliche Sektoren hingegen sollten weniger staatliches Geld bekommen können oder aber sich dann zur Reduktion von Treibhausgasemissionen verpflichten.

Umweltverbände sehen Förderung von Wasserkraftanlagen kritisch

Allerdings könnte die Förderung von kleinen Anlagen ein Knackpunkt sein, denn Umweltverbände lehnen angesichts problematischer ökologischen Folgen die Förderung von Wasserkraftanlagen unter 10 Megawatt Leistung ab. Die Ausnahmeregelung soll aber auch Projekte für erneuerbare Energien bis zu 6 MegaWatt einschließlich Wasserkraft berücksichtigen, sofern sie sich im Besitz von kleinen und mittleren Unternehmen oder Gemeinschaften für erneuerbare Energien befinden (Absatz 107).
 

EU-Kommission - Pressemitteilung: Kommission billigt neue Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen

EU-Kommission: Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen

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