Nord Stream 2: EU-Mitgliedsstaaten gegen Änderung der Gasrichtlinie
8. März 18
Der juristische Dienst des Europäischen Rats, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind, spricht sich gegen den Legislativvorschlag der Kommission aus, die Gasrichtlinie so zu ändern, dass alle Importpipelines, darunter die Nord Stream 2, den EU-Vorschriften entsprechen müssen. So sei die EU nicht befugt, das Energiegesetz auf Pipelines, die die „Ausschließliche Wirtschaftszone“ (AWZ) der Mitgliedstaaten durchqueren, anzuwenden. Der Kommissionsvorschlag würde beinhalten, dass Pipelines nicht direkt im Besitz von Gaslieferanten sein dürften, nichtdiskriminierende Tarife sowie transparente Abläufe sichergestellt sein müssten und mindestens 10 Prozent der Transportkapazitäten Drittunternehmen zur Verfügung gestellt werden müssten. Nach Ansicht des Juristischen Dienstes des Rates verstößt die Anwendung der Gasrichtlinie auf die AWZ jedoch gegen die Artikel 56 und 58 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS).
Nord Stream 2, die umstrittene Gaspipeline, bei der die Ausweitung diskutiert wird, befindet sich vollständig im Besitz des russischen Gasmonopolisten Gazprom. Sie soll auf einer Länge von 1200 Kilometern durch die Ostseegewässer Russlands, Finnlands, Schwedens, Dänemarks und Deutschlands verlaufen. Mit dem Bau der Ostsee-Pipeline in den deutschen Küstengewässern möchte Nord Stream im Mai dieses Jahres beginnen.
Am Freitag (2.3.2018) reichte der Naturschutzbund Deutschland (NABU) per Eilantrag Klage beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Greifswald ein. Die Naturschutzorganisation kritisiert grobe Verfahrensfehler und befürchtet durch den Bau der Ostsee-Pipeline erhebliche Schäden für streng geschützte Lebensräume und Arten in mehreren FFH- und Vogelschutzgebieten.
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Wir nehmen nicht in Kauf, dass allein in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns gleich vier Natura-2000-Schutzgebiete auf einer Länge von 50 Kilometern und in einer Breite von bis zu 80 Metern umgegraben werden. Wir befürchten irreparable Umweltschäden und fordern jetzt das zuständige Gericht auf, den Planfeststellungsbeschluss zu überprüfen.“
Euractiv: EU-Rat beseitigt rechtliche Hürden für Nord Stream 2