Rechnungshof zeigt großes Ausmaß an Lebensmittelverschwendung auf

Im Rahmen seiner Prüfung „Verringerung der Lebensmittelverschwendung – Umsetzung des Unterziels 12.3 der Agenda 2030“ konnte der Rechnungshof eruieren, dass jährlich in Österreich 790.790 Tonnen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen anfallen.

Die gesamte Müllmenge wurde verschiedenen „Müllverursachern“ zugeteilt. Demnach tragen mit 206.990 Tonnen die Haushalte den höchsten Anteil an Lebensmittelabfällen. In der Außer-Haus-Verpflegung landen 175.000 Tonnen vermeidbare Lebensmittelabfälle im Müll. Mit 120.000 Tonnen verursacht der Handel die geringsten vermeidbaren Lebensmittelabfälle sämtlicher Sektoren. Allerdings sind diese Zahlen nicht absolut zu betrachten, vielmehr bieten sie nur einen „näherungsweisen Überblick“, wie es in dem Bericht heißt, da die Daten zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben wurden (jene zum privaten Sektor beispielsweise im Jahr 2012, jene zur Außer-Haus-Verpflegung im Jahr 2015).

Hintergrund dieser Prüfung ist die Tatsache, dass aktuelle, systematisch und umfassend erhobene Zahlen durch das Klimaschutzministerium (BMK) über das tatsächliche Ausmaß der Lebensmittelverschwendung hierzulande fehlen. Im überprüften Zeitraum 2016 bis 2019 führte das BMK keine regelmäßigen Datenerhebungen zur Lebensmittelverschwendung für alle Sektoren der Lebensmittelkette durch. Außerdem stellt der Rechnungshof fest, dass es auf globaler Ebene und bis zum Jahr 2019 auf Ebene der Europäischen Union keine Methodik und keine Mindestqualitätsanforderungen für eine einheitliche Messung der Lebensmittelverschwendung gab.

Somit kann nicht offiziell geprüft werden, ob Österreich das Ziel für nachhaltige Entwicklung erreichen wird, bis 2030 die Lebensmittelverschwendung pro Kopf zu halbieren. Auf dieses Unterziel 12.3 für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goal/SDG), „bis 2030 die weltweite Lebensmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene zu halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Lebensmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten zu verringern“, hatten sich im Rahmen der Agenda 2030 die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen bereits 2015 geeinigt.

Rechnungshof empfiehlt Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen

Der Rechnungshof empfiehlt nun dem BMK, in regelmäßigen Abständen im Einklang mit den EU-Vorgaben Daten zu den vermeidbaren Lebensmittelabfällen entlang der gesamten Lebensmittelkette zu erheben. Zudem empfiehlt der Rechnungshof dem BMK, im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung der Lebensmittelunternehmen, Lebensmittel an soziale Einrichtungen zu spenden, auch die notwendigen infrastrukturellen, logistischen und finanziellen Rahmenbedingungen mitzubedenken.

Das aktuell in Österreich praktizierte und auf Freiwilligkeit basierende Kooperationsmodell funktioniert laut BMK sowie Vertreter*innen sozialer Einrichtungen durchaus gut. 2017 wurden vom Einzelhandel mit 12.250 Tonnen doppelt so viele Lebensmittel an soziale Einrichtungen weitergegeben wie noch im Jahr 2013. In Bezug auf das gesetzliche Verbot der Entsorgung von genusstauglichen Lebensmitteln aus dem Lebensmitteleinzelhandel äußerten die sozialen Einrichtungen im Hinblick auf die Gewährleistung finanzieller und personeller Ressourcen sowie ausreichender Kühlungs-, Lager- und Verteilungskapazitäten wiederholt Bedenken. Tatsächlich sieht das Regierungsprogramm 2020 – 2024 ein Verbot für den Lebensmitteleinzelhandel vor, genusstaugliche Lebensmittel zu entsorgen.

 

Presseinformation: Verringerung der Lebensmittelverschwendung – Umsetzung des Unterziels 12.3 der Agenda 2030

Rechnungshof: Verringerung der Lebensmittelverschwendung – Umsetzung des Unterziels 12.3 der Agenda 2030“ (pdf)

Rechnungshof zeigt großes Ausmaß an Lebensmittelverschwendung