Richtlinie Elektro(nik)schrott in Kraft

Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs), Chemie & Nanotechnologie

Die beiden Richtlinien zu Elektro(nik)schrott (Elekro- und Elektronikaltgeräte, gefährliche Stoffe) wurden am 13. Februar 2003 veröffentlicht und sind seither in Kraft. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht endet am 13.8.2004, danach muss innerhalb eines Jahres die kostenlose Rücknahme von Elektro(nik)altgeräten organisiert werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Produzenten für Finanzierung, Nachbehandlung, Wiederverwertung und Entsorgung verantwortlich sind.
Bis 31. Dezember 2006 müssen die Mitgliedstaaten das Sammelziel von durchschnittlich vier kg/EinwohnerIn erreicht haben, ab 1. Juli 2006 dürfen neu auf den Markt gebrachte Produkte kein Blei, Quecksilber, Kadmium, sechswertiges Chrom, PBB oder PBDE enthalten.

Richtlinie