Standortentwicklungsgesetz widerspricht EU-Recht

24. Okt 2019

Mit dem Standortentwicklungsgesetz werden laut Austria Presse Agentur Projektwerbenden rechtswidrige Verfahrenserleichterungen eingeräumt. Dadurch wird unzulässig Genehmigungsdruck auf die Behörden ausgeübt, bestätigt nun die Europäische Kommission. ÖKOBÜRO sieht sich durch die Rechtsansicht der Europäischen Kommission in der eigenen Kritik bestätigt. Diese sieht in dem Gesetz Verstöße gegen die UVP-Richtlinie und den in der EU geltenden Vorsorgegrundsatz. Thomas Alge, Geschäftsführer ÖKOBÜRO: „Wir haben seit Bekanntwerden des Gesetzes vor den gravierenden Rechtswidrigkeiten im Standortentwicklungsgesetz gewarnt. Statt die wirklichen Probleme für überdurchschnittliche Verfahrensdauer bei einzelnen Projekten anzugehen, sollten hier mit der Holzhammer-Methode Projekte zu Lasten von Umwelt, Klima und betroffenen Menschen durchgedrückt werden.“

Durch das Standortentwicklungsgesetz sollen bestimmte Projekte mit großen Umweltauswirkungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung bevorzugt genehmigt werden. Nach dem Ablauf von zwölf Monaten Verfahrensdauer hat die Behörde das Projekt demnach zu genehmigen, wenn es nicht eindeutig abzulehnen ist. Und das selbst wenn noch Unterlagen der Projektwerbenden fehlen oder das Verfahren noch nicht entscheidungsreif ist.

Andernfalls sind die Projektwerbende berechtigt, eine Säumnisbeschwerde einzubringen, womit das Verfahren automatisch an die nächste Instanz weitergereicht würde. Da danach kein ordentliches Rechtsmittel mehr möglich ist, wird der Rechtsschutz der Öffentlichkeit gegen einen Bescheid ausgehöhlt, kritisiert nun auch die Europäische Kommission in einem offiziellen Aufforderungsschreiben an Österreich.

„Die Lösung für Probleme bei einzelnen UVP-Verfahren kann nicht der Verstoß gegen Europarecht und Aushöhlung des Rechtsschutzes sein.“ so Thomas Alge. „Wir brauchen unabhängige und ausreichend ausgestattete UVP-Behörden und Amtssachverständige, eine Klärung von strittigen Grundsatzfragen durch Strategische Umweltprüfungen vor der UVP sowie Transparenz und Fairness bei der Beteiligung der Öffentlichkeit.“

Um das Verfahren wegen Vertragsverletzung abzuwenden, sollte der neue Nationalrat schnellstmöglich das Standortentwicklungsgesetz aufheben und damit Rechtssicherheit für alle herstellen. „Da es auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz gibt, erscheint das Gesetz für die Praxis als vollkommen untauglich. Jedes Projekt das durch dieses Gesetz genehmigt wird, ist erheblicher Rechtsunsicherheit ausgesetzt und könnte jederzeit durch Gerichte gekippt werden. Damit ist niemand geholfen. Der Gesetzgeber sollte daher Klarheit schaffen und das Gesetz aus der Rechtsordnung entfernen“.

 

Ökobüro: Standortentwicklungsgesetz gescheitert – EU sieht Kern des Gesetzes als rechtswidrig