Umweltverbände fordern Revision des EU-Emissionshandelssystems und der Klimaschutzverordnung

Die Europäische Kommission hat Mitte Juli letzten Jahres Änderungsvorschläge der Klimaschutzverordnung (Effort-Sharing-Regulation/ESR) angekündigt. Diese sollen zur Reduzierung der Emissionen um 55 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 beitragen.

Die ESR gibt den einzelnen EU-Mitgliedstaaten verbindliche Minderungsziele für klimaschädliche Treibhausgase für jene Sektoren vor, welche nicht über den EU-Emissionshandel für Energie und Industrie reguliert werden. Die Ausstoßmenge eines Mitgliedstaates hängt von dem Bruttoinlandsprodukt des Landes ab.

Der Änderungsvorschlag für die Lastenteilungsverordnung sieht vor, die Emissionen in den Sektoren Landwirtschaft, Gebäude (vor allem Wärmeversorgung), Verkehr (ohne Flugverkehr) und Abfall um 40 Prozent im Vergleich zu 2005 zu reduzieren, wobei Deutschland laut Vorschlag der EU-Kommission die Emissionen um 50 Prozent (vorher 40 Prozent) bis 2030 reduzieren soll. Der Änderungsvorschlag der EU-Kommission wird in einem nächsten Schritt im Ministerrat und im EU-Parlament verhandelt.

„Mit dem Fit for 55 Maßnahmenpaket liegen Vorschläge auf dem Tisch, die gute Ansätze enthalten“, betont der Deutsche Naturschutzring (DNR) in einem neuen Factsheet der EU-Koordination des DNR zum aktuellen Stand der Revision der Verordnung. Der DNR sowUmweltverbände werten positiv, dass das neue EU-Klimaziel weiterhin durch verbindliche nationale Ziele unterstützt wird, doch sie bewerten die Vorschläge der EU-Kommission als unzureichend.

Nun fordern sie eine Reduzierung der Gesamtemissionen um 65 Prozent bis 2030 gegenüber dem Referenzjahr 1990, was auch zu einem höheren Ziel im Effort-Sharing führen würde. Die Verbände befürchten, dass die Änderungsempfehlungen zu den Flexibilitätsmechanismen die Einhaltung der Klimaziele gefährden könnten.

DNR: ESR-Vorschläge reichen „bei Weitem“ nicht aus

Die EU-Kommission zeige mit dem Erhalt des Effort-Sharing und der Anhebung des Ambitionsniveaus nach Ansicht des DNR, dass die Mitgliedstaaten weiterhin in der Verantwortung seien. Dennoch würden die Vorschläge „bei Weitem“ nicht ausreichen, um den Klimawandel entschieden zu bremsen den fairen Beitrag der EU zur Einhaltung des 1,5-Grad- Limits zu leisten. Umweltverbände fordern daher einige Anpassungen, wie der DNR in seinem Factsheet hervorhebt: 

1. Umweltverbände wie CAN Europe ordnen das CO2-Reduktionsziel von 55 Prozent als nicht ehrgeizig genug ein. Sie fordern stattdessen ein Reduktionsziel auf Basis eines Gesamtziels von 65 Prozent.

2. Anrechnungsmöglichkeiten sollten gestrichen werden. „Die Flexibilitätsmechanismen können als Schlupflöcher ausgenutzt werden, die die Anstrengungen für THG-Einsparungen untergraben“, warnt der DNR. Die Europäische Kommission habe es versäumt, dieses Problem in ihrer Überarbeitung anzugehen. Insbesondere aufgrund der verstärkten Rolle des LULUCF-Sektors für das Gesamtziel sei ein Absicherungsmechanismus notwendig.

 

DNR: Factsheet: Revision der Klimaschutzverordnung (2021-2030)

DNR: Factsheet: Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems