Verhandlungen zum 8. Umweltaktionsprogramm

26. März 21

Mit dem Mandat für den Europäischen Rat vom Mittwoch letzter Woche soll eine Einigung über das 8. Umweltaktionsprogramm (EAP) erzielt werden. Bis 2030 wird das 8. EAP als Leitfaden für die Umwelt- und Klimapolitik und -umsetzung dienen.

„Die Mitgliedstaaten wollen, dass das 8. EAP ein ehrgeiziger politischer Rahmen ist, der unser Handeln bis 2030 beeinflusst, Ergebnisse liefert und es uns ermöglicht, unsere Erfolge beim Aufbau eines klimaneutralen, grünen, fairen und sozialen Europas zu überwachen“, sagte der portugiesische Umwelt- und Klimaschutzminister João Pedro Matos Fernandes.

Der Vorschlag der EU-Kommission für das 8. EAP baut auf dem Europäischen Green Deal und der darin aufgeführten Liste von Maßnahmen auf. Die Mitgliedstaaten fordern die Europäische Kommission auf, 2024 eine Halbzeitüberprüfung durchzuführen. Diesem soll 2025 ein Legislativvorschlag zur Änderung des 8. EAP folgen, damit die Co-Gesetzgeber die erforderlichen Maßnahmen von 2025 bis 2030 hinzufügen können.

Die Bestimmungen in dem neuen, 8. EAP eingerichteten Überwachungsrahmen wurden hinzugefügt, um die Fortschritte bei der Erreichung ihrer vorrangigen Ziele zu überwachen. Vor allem betonten die Mitgliedstaaten, dass die EU-Kommission verpflichtet sei, jährlich eine Bestandaufnahme der erzielten Fortschritte vorzunehmen und eine Liste der von ihr ergriffenen Maßnahmen sowie jener Maßnahmen vorzulegen, die sie zur Umsetzung der vorrangigen Ziele ergreifen möchte.

8. EAP: Sechs vorrangige Ziele

Das 8. EAP zielt darauf ab, den grünen Übergang auf gerechte und integrative Weise zu beschleunigen, mit dem langfristigen Ziel von 2050, „innerhalb der planetaren Grenzen gut zu leben“, das bereits im 7. EAP festgelegt wurde. Die sechs thematischen vorrangigen Ziele des 8. EAP betreffen die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, die Anpassung an den Klimawandel, ein Wachstumsmodell, das dem Planeten mehr zurückgibt als nimmt, ein Europa ohne Umweltverschmutzung, den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowie umwelt- und klimafreundliche Bedingungen in Bezug auf Produktion und Verbrauch.

Seit dem Beginn der 1970er Jahre haben Umweltaktionsprogramme die Entwicklung der EU-Umweltpolitik vorangetrieben. Der Europäische Rat genehmigte am 4. Oktober 2019 Schlussfolgerungen zu einem künftigen 8. EAP und forderte die EU-Kommission auf, ein ehrgeiziges und zielgerichtetes Programm für den Zeitraum 2021 bis 2030 vorzulegen. Am 14. Oktober 2020 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für einen „Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union bis 2030“ präsentiert.


European Council: 8th Environment Action Programme: Member States ready to start negotiations with Parliament