Vorschlag zur EU-Trinkwasserrichtlinie sorgt für Kritik

28. Juni 18

Die EU-UmweltministerInnen haben bei ihrem Treffen am Montag mehrere Kritikpunkte am neuen Vorschlag zur Trinkwasserrichtlinie der EU-Kommission geäußert. So wurden Vorschläge für Trinkwasserbrunnen in öffentlichen Gebäuden mehrheitlich abgelehnt. Die EU-Kommission hatte im Februar ihren Vorschlag für eine neue Trinkwasserrichtlinie vorgestellt. Als Teil des EU-Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft sollten die Mitgliedstaaten mittels Trinkbrunnen die Nutzung von Leitungswasser fördern, um den Verbrauch von Wasser in Plastikflaschen zu senken und Plastikmüll zu reduzieren. Hauptgegenargument der MinisterInnen: Diese Angelegenheit sollte aus Subsidiaritätsgründen auf nationaler Ebene behandelt werden.

Auch die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach äußerte sich kritisch zu den Plänen. So hätte eine Umsetzung der von der EU-Kommission geplanten Neuerungen der Trinkwasserrichtlinie massive Auswirkungen auf die heimische Trinkwasserwirtschaft. Sie müsste mit einem unverhältnismäßig höheren Aufwand und mit Kostensteigerungen um mehr als das 70-fache rechnen. Das betrifft vor allem die Entnahme von Proben als auch den Umfang von Untersuchungen.

Laut einer von der ÖVGW beauftragten Studie der Universität für Bodenkultur Wien würden die Untersuchungskosten bei kleinen Wasserversorgern nach Inkrafttreten der Trinkwasserrichtlinie in der von der Kommission geplanten Form von derzeit rund 250 Euro auf rund 18.000 Euro pro Jahr steigen.

„Der personelle und finanzielle Mehraufwand steht in keiner Relation zum erhofften Nutzen. Das österreichische Trinkwasser unterliegt bereits jetzt strengen Qualitätskontrollen und ist von erstklassiger Qualität. Mehr Untersuchungen bedeuten nicht eine bessere Wasserqualität. Die massiven Mehrkosten werden kleine Wasserversorger zur Aufgabe und zur Bildung von größeren Einheiten zwingen“, so Franz Dinhobl, ÖVGW-Vizepräsident und Sprecher des Wasserfachs.

Auch jede Überschreitung eines Parameterwertes (Vorsorgewertes) muss nach der geplanten Revision automatisch als potenzielle Gefährdung der menschlichen Gesundheit gewertet werden. Die bisher gelebte Praxis, dass eine geringfügige Überschreitung der Vorsorgewerte – etwa bei Pestiziden – akzeptiert wird, wenn diese keine Gefahr für die Gesundheit darstellt und entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen werden, wäre nicht mehr möglich. 

„Das zwingt die Wasserversorger bei jeder Belastung des Rohwassers sofort Aufbereitungsanlagen zu errichten. Diese Maßnahmen tragen aber weder zur Verbesserung der Grundwasserqualität, noch zur Erhöhung des Gesundheitsschutzes bei. Die erforderlichen Investitionskosten wären für zahlreiche kleine Wasserversorger existenzbedrohend. Auch die Personalkapazitäten für den Betrieb solcher Anlagen sind bei den Wenigsten vorhanden“, so Dinhobl.

 

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