Vorsorgeprinzip gewinnt vor EuGH

Der EuGH hat am 11. September 2002 Klagen von zwei Pharmafirmen gegen das Vorsorgeprinzip abgewiesen. Die auf diesem Prinzip beruhenden Verbote bestimmter Antibiotika in Futtermitteln seien gerechtfertigt. Eine positive Beurteilung durch einen wissenschaftlichen Ausschuss wäre nicht zwingend erforderlich, solange die Entscheidung auf einer genauen Untersuchung beruht. Diese Entscheidung des EuGH stützt auch die Bestrebungen der EU, die Anwendung des Vorsorgeprinzips auch in internationalen Vereinbarungen zu verankern.

Pressemeldung EuGH
Mitteilung Kommission zum Vorsorgeprinzip (pdf 169kb)